Alltagsbetreuung
Seit dem 1. August 2008 wurde im Rahmen der Pflegereform für vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit geschaffen, für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von pflegebedürftigen Heimbewohnern mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung einen sogenannten Betreuungszuschlag von den Pflegekassen zu fordern.
Das Pflegeheim Schloß Rheinweiler beschäftigt derzeit drei Betreuungspersonen, die überwiegend im Teilzeitbereich beschäftigt sind. Diese sogenannten Alltagsbetreuer leisten, zusätzlich zu der nach Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit notwendigen Versorgung, weitere Betreuungs- und Aktivierungsdienste.







